Partner

Unser Institut arbeitet mit folgenden Partnern eng zusammen:

Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG Düsseldorf

Was ist die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG?

Die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG ist eine Serviceeinrichtung des Bundesverbandes Deutscher Bestatter e.V., Düsseldorf, und des Kuratoriums Deutsche Bestattungskultur e.V., Bonn. Sie wurde zu Ihrer Sicherheit und zur Sicherung der für Ihre dereinstige Bestattung zu hinterlegenden Gelder gegründet und unterliegt dem strengen deutschen Aktienrecht. Ihre Treuhandeinlage wird zusätzlich abgesichert durch die Ausfallbürgschaft einer namhaften deutschen Sparkasse. Hierüber erhalten Sie von dieser eine entsprechende Bestätigung.

Wie es funktioniert:

Nachdem Sie mit dem Bestatter Ihrer Wahl einen Bestattungsvorsorgevertrag geschlossen haben, der auch den Kauf des Grabmals und die langfristige Grabpflege beinhalten kann, schließen Sie entsprechend dem vom Bestatter erstellten Kostenvoranschlag einen Bestattungsvorsorge-Treuhandvertrag ab. Einen Vertragsvordruck hält Ihr Bestatter für Sie bereit. Die Zahlung erfolgt über den Bestatter oder direkt an die Treuhand.

Nach Abschluss des Vertrages und Einzahlung der vereinbarten Summe wird Ihr Kapital nach den Anlagerichtlinien des Aufsichtsrates, die den Kriterien der Mündelsicherheit ähneln, bestverzinslich als Treuhandvermögen angelegt. Aus den Erträgen werden die Verwaltungskosten bestritten. Die Ihnen zugesagte Verzinsung Ihrer Treuhandeinlage wird hiervon nicht berührt, d.h. Ihre Zinsgutschrift erhalten Sie brutto = netto, ohne Abzug von Verwaltungskosten und Steuern.

Das Treuhandvermögen unterliegt dabei der ständigen Kontrolle des Aufsichtsrates. Im Aufsichtsrat ist das Kuratorium Deutsche Bestattungskultur durch seinen Vorsitzenden vertreten.

Die Höhe Ihres Treuhandvermögens wird Ihnen auf Anfrage, mindestens aber jährlich über den von Ihnen beauftragten Bestatter mitgeteilt. Außerdem stellt die Treuhand Ihnen sowohl auf Ihre Aufforderung wie auch einmal jährlich über Ihren Bestatter Zinsbescheinigungen zur Verfügung.

Im Todesfall wird das Treuhandvermögen einschließlich der aufgelaufenen Zinsen an den Bestatter zur Erfüllung Ihres Bestattungsvorsorgeauftrages ausgezahlt.

Der Bestattungsvorsorge-Treuhandvertrag ist kündbar. Die Auszahlung erfolgt jedoch auch hier immer über den Bestatter.

Sterbekasse Hilfe am Grabe VVaG

Sterbekasse "Hilfe am Grabe" (Geschäftsstelle in unserem Hause)

Die Sterbekasse "Hilfe am Grabe" ist ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit in Norden.

Es besteht die Möglichkeit eine Versicherungssumme bis zu 3.500,00 € abzuschließen. Der Beitrag richtet sich dabei nach dem Eintrittsalter. Die Aufnahme in den Verein ist bis zum Ende des 59. Lebensjahres möglich. Die Beitragszahlung erfolgt bis zum Ende des 79. Lebensjahres; anschließend wird man beitragsfrei geführt.

Weitere Informationen entnehmen Sie der Satzung der Sterbekasse.

Geschäftsstelle der Sterbekasse Hilfe am Grabe - Kampweg 30 - 26506 Norden - Tel. 04931 / 16 002

Nachfolgend haben wir ihnen die Satzung und Beitrittserklärungen als PDF-Dateien zur Verfügung gestellt.

Satzung der Sterbekasse Hilfe am Grabe

Eintrittserklärung

Beratungsprotokoll

Einzugsermächtigung

Verlusterklärung

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